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WFG Rhein-Lahn: Tipps für Existenzgründer „Schritte in die Selbständigkeit - ein Leitfaden“ „Vielleicht kommen auch Sie auf den Geschmack.“ Existenzgründer brauchen Mut und Verantwortlichkeit. Vor dem Hintergrund hoher Arbeitslosigkeit liegt der Hinweis nahe, dass unsere Gesellschaft noch mehr solch verantwortungsbewusster und mutiger Menschen braucht. Dabei gebietet die
Fairness, auf Risiken hinzuweisen. Etwa 50 Prozent aller Existenzgründungen
scheitern. Eine der Hauptursachen hierfür liegt in mangelhafter
Vorbereitung. Daher gibt Ihnen die Wirtschaftsförderungs-Gesellschaft
Rhein-Lahn auf den nächsten Seiten grundsätzliche Hinweise und Tipps zum
Thema Existenzgründung an die Hand. Nutzen Sie dieses Angebot. Vielleicht
kommen ja auch Sie auf den Geschmack... 1.) Prüfen – „Drum prüfe, wer sich ewig bindet“ Beweggründe: Stürzen Sie sich nicht in ein Abenteuer! Handeln Sie nicht aus einer Laune heraus! Die Entscheidung für die Selbständigkeit sollte gut überlegt sein. Fragen Sie nach Beweggründen und antworten Sie ehrlich! Selbsteinschätzung: Eine Idee macht keinen Unternehmer. Bringen Sie neben den kaufmännischen und fachlichen die persönlichen Voraussetzungen mit hinsichtlich Psyche, Physis, Motivation und Verhalten? Sind Sie eine Unternehmerpersönlichkeit? In der Literatur gibt’s dazu Persönlichkeitstests. Unternehmerpersönlichkeit: Ausdauer, Belastbarkeit, Durchsetzungskraft, Kontaktfreude, Motivationsfähigkeit, Selbstdisziplin und Energie ebenen den Weg in die Selbständigkeit. Was Sie auf alle Fälle brauchen ist „ERFOLG“:
E wie
Entscheidungsfreude (oder lassen Sie entscheiden?), Wer den
Persönlichkeits-Check nicht besteht, sollte so klug sein, die Pläne von der
Selbständigkeit zu begraben. Noch ist der Verlust gering, der Zugewinn an
Selbsterkenntnis um so größer.
Nutzen Sie die zahlreichen
Informationsquellen wie... und dann eine breite Palette von beratenden Institutionen wie... WFG
Rhein-Lahn (Vorab-Beratung über Fördermittel) Unser Tipp: Erst lesen, dann fragen! - Von einem angehenden Unternehmer ist zu erwarten, dass er ein Buch in die Hand zu nehmen weiß. Das spart Zeit für eine effektivere Beratung. Übrigens: Guter Rat muss
nicht teuer sein, öffentliche Beratungsförderung nutzen!
Info-Material gibt’s bei der WFG. IHK und HWK : Hilfen/Auskünfte zu Finanzierungs-, Umsatz-, Rentabilitätsplan, Marktlage, Standort, Konkurrenz, Förderung, Meldeformalitäten, Versicherung, Rechtsformen, Flächen-/ Raumbedarf, Gesetzesvorschriften, Gewerbeanmeldung, Berufsgenossenschaften.
Angebote von IHK und HWK:
3.
Entdecken – „Idee ist, was bewegende Kraft wird“ |
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Die tragfähige Geschäftsidee Am Anfang steht die klar definierte Geschäftsidee, aus der danach das Unternehmenskonzept zu entwickeln ist. Gut ist eine Idee nur dann, wenn sie Bedarf und Nachfrage auf ihrer Seite weiß (wie schätzen Sie die Marktlage ein?), eine Unternehmerpersönlichkeit dahinter steht, das soziale Umfeld (z.B. Ehepartner, Kinder) mitzieht und ein Mindestmaß an Eigenkapital vorhanden ist. |
Der patente Gründer Ein Patent ist beim Deutschen oder Europäischen Patentamt anzumelden. Die Kammern informieren und beraten. Die IHK etwa führt Patentsprechtage durch. |
Die innovative Gründung Die besten Überlebenschancen, die größten Gewinnspannen haben innovative Gründungen. Denn aus neuen, einzigartigen Produkten lässt sich auch eine einzigartige Verkaufsposition entwickeln. (Fach-)Wissen, Erfahrungswerte und kreatives Denken sind Humus für neue Ideen. - Übrigens: Rheinland-Pfalz und Wirtschaftsjunioren Westerwald-Lahn fördern mit Innovations- und Erfinderpreis. |
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Information und Beratung, Selbstprüfung und Geschäftsidee münden ein in ein Unternehmenskonzept bzw. einen Geschäftsplan. Ein schriftlicher Nachweis gründlicher Auseinandersetzung mit der Umsetzbarkeit eigener Ideen und Zielvorstellungen. Das mindert das Fehlerrisiko. Ein aussagekräftiges Konzept ist ferner hilfreich für Gespräche mit Behörden, Kunden und Lieferanten. Gut geplant ist eben halb gewonnen. Unternehmenskonzept: Sich selbst und andere überzeugen Auch Banken wollen
überzeugt werden, wenn es um die Finanzierung des Gründungsvorhabens mit
Hilfe von Krediten und öffentlichen Fördermitteln geht. Daher ist
ausführlich und klar gegliedert darzustellen, wie die Idee, das Vorhaben
verwirklicht, das Unternehmen erfolgreich aufgebaut und aufrechterhalten
werden soll. |
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Aufbau des Konzeptes Titel,
Name, Datum, Lebenslauf
Wahl des Standortes Planungsrechtliche
Zulässigkeit / Bebauungsplan Standortkriterien bewerten Wie erstellt man eine Rangfolge analysierter Standorte? Jedes Merkmal mit einem Zahlenwert gewichten, mit Noten bewerten und die Noten mit der Gewichtungszahl multiplizieren. Die so ermittelten Punkte pro Merkmal werden zur Endpunktzahl des Standortes addiert.
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Einschätzung des Marktes Allgemeine Wirtschaftsdaten sind den Massenmedien zu entnehmen (Tages-/Fachzeitungen, Wirtschaftsmagazine, Fernsehsendungen). Branchenzahlen sind bei Kammern, Berufsgenossenschaften, Kreishandwerkerschaft Rhein-Lahn, Statistischem Landesamt in Bad Ems, Banken, Steuerberater, Finanzverwaltung (Richtsatzsammlungen) und Einzelhandelsforschung zugänglich. Eigene Ermittlungen durch Expertengespräche (Messen) und bei Konkurrenzunternehmen (Besichtigungen, Geschäftsberichte). Immissionsschutz: Auskünfte gibt’s beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Koblenz und der Kreisverwaltung Rhein-Lahn. Der BebauungsplanWo darf ich mein Unternehmen gründen? Wenn Sie Produktionstätigkeiten planen - ob durch Nutzung eines Mietobjektes oder durch Betriebserrichtung -, sollten Sie zuvor prüfen, ob sie an dem geplanten Standort nach gewerbe- und baurechtlichen Verordnungen und Gesetzen überhaupt zulässig sind. Bebauungspläne sind in der Frage der Zulässigkeit ein wichtiges und entscheidendes Kriterium. Produzierende Tätigkeiten setzen in der Regel einen Bebauungsplan mit der Klassifizierung "Industriegebiet" oder "Gewerbegebiet" voraus; eine Ausweisung als "Wohn- oder Mischgebiet" dagegen könnte eine Betriebsansiedlung gefährden. Auch die Geschossflächen- und die Grundflächenzahl werden im Bebauungsplan festgesetzt. Solche Fragen müssen Sie frühzeitig abklären. Wenden Sie sich dazu an die Bauämter der Verbandsgemeindeverwaltungen und der Kreisverwaltung Rhein-Lahn, das Gewerbeaufsichtsamt, den Architekten (bei Neubau).
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Analyse der Konkurrenz Kenne
ich meine Konkurrenten (Betriebsvergleiche, Testbesuche)? Standortanalyse: Beachten Sie allgemeine
Kriterien wie Planung der Betriebsräume Bedarf und Ausstattung der Betriebsräume werden wesentlich bestimmt von der geplanten Betriebsgröße und konkreten Arbeitsabläufen. Aber auch vielerlei Vorschriften sind zu beachten, wie Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des Unfallschutzes, Gewerbeordnung in Bezug auf die Betriebssicherheit und Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen. Über gültige Vorschriften informieren Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsamt, Bauverwaltung und - bei Neubau - der Architekt.
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Geschäftsfreunde fürs LebenGeschäftspartner können einen Unternehmer ein Leben lang begleiten und sind daher für den geschäftlichen Erfolg von großer Bedeutung. So sollte man frühzeitig die Fühler nach verlässlichen Geschäftsfreunden ausstrecken, mit denen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint. Das gilt nicht nur für Lieferanten, Hersteller und Großhändler. Wichtige Partner sind auch der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (für Buchführung, Zwischenbilanzen, Jahresabschlüsse), das Kreditinstitut (für Finanzierung und Fördermittel), die Berufsgenossenschaft als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung (für den Eintritt im Schadensfall) und das Finanzamt (für die Festsetzung von Steuervorauszahlungen, für Lohnsteuer- und Umsatzsteuer-Meldung und Steuererklärung) |
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Betrieb mit Format Betriebszweck
und Betriebsgröße Klappern fürs HandwerkMarketing bedeutet, ein Unternehmen auf die Verbesserung der Absatzmöglichkeiten auszurichten. Dazu muss man sich über Kunden(verhalten) und Märkte informieren. Wie ist die aktuelle und potentielle Nachfrage? Welche Tendenzen zeichnen sich am Markt ab? Welche Zielgruppen sollen bedient werden? Mit welcher Strategie soll der Markt erschlossen werden? Ein einprägsamer Firmenname steigert den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens. Ebenso wichtig ist die Produktwerbung durch Anzeigen, Mailings, Handzettel, Verkaufsförderungsmaßnahmen und Telefonakquisition. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt das Verhalten im Wettbewerb. Darüber informieren die zuständigen Kammern.
Franchising
Wahl der Vertriebswege Achtung - Fehler vermeiden! Achtung - Fehler vermeiden! Zu den Fehlerquellen von Existenzgründern gehören: Zeitdruck, Informationslücken, falsche Selbsteinschätzung, familiäre Probleme, kaufmännische Qualifikationsmängel, schwache Eigenkapitalbasis, keine Nutzung von Fördermitteln, Fehlplanung des Kapitalbedarfs, unzureichende Berücksichtigung der Gründungskosten, Investitionsdeckung mit Kontokorrentkrediten, zu spät einsetzende Verhandlungen mit der Bank, schlechte Kontaktpflege mit Geschäftspartnern, hohe Schulden bei Lieferanten, ungenügende Marketinginvestitionen und unzuverlässige Geschäftspartner. 5. Finanzieren - "Geld ist eine dritte Hand" Der Finanzbedarf - Rechnen rechnet sich Eine gute Finanzierung ist
Grundlage für einen erfolgreichen Unternehmensstart. Ohnehin sind
aussagekräftige Zahlen, aus denen sich die Erfolgsaussichten Ihres
Gründungsvorhabens ablesen lassen, Vorbedingung für ein finanzielles
Engagement der Bank. Also: rechnen rechnet sich. |
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Kapitalbedarfsplan Wie hoch sind Ihre Investitionen?
Anlagevermögen
- mit langfristigen Investitionen z.B. für
Umlaufvermögen
- für die Abwicklung späterer Umsätze Ein gewisser Grundstock des Umlaufvermögens muss immer vorhanden sein und ist von daher langfristig zu finanzieren.
Betriebsmittelbedarf
- laufende, monatliche Betriebskosten mal sechs Kurzfristiger Kapitalbedarf, wobei Gründungskosten und Personalaufbau ebenfalls langfristig finanziert werden sollten.
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Rentabilitätsplan Der Aufwand einer Existenzgründung setzt nachhaltigen, ausreichenden Gewinn voraus. Die Marke 30 % vom Umsatz ist eine Orientierungsgröße für den Reingewinn, aus dem Lebensunterhalt, Einkommenssteuer und Tilgung zu zahlen sind. Erstellen Sie eine Umsatz- und Ertragsvorschau für die ersten drei Geschäftsjahre. (Im „kritischen“ dritten beginnt i.d.R. die Tilgung zinsgünstiger Förderdarlehen, wodurch der Finanzbedarf ansteigt.) Aus dem voraussichtlichen Jahresumsatz abzüglich jährlicher Gesamtkosten lt. Kostenplan ergibt sich der zu erwartende Gewinn vor Steuern. - Arbeitsunterlagen der Kammern mit wichtigen Kennzahlen helfen bei der Erstellung solcher Pläne. Muster einer Rentabilitätsberechnung: 1. Umsatz zu 100 % abzüglich Wareneinsatz = Rohgewinn abzüglich 2. jährlicher
Gesamtkosten: Miete, Pacht · Raumkosten (Reinigung, Energie, Sonstiges) · Reparatur, Instandhaltung der gewerblichen Räume · Versicherungen, Beiträge · Kfz-Kosten · Reisekosten · Kosten aus Leasingverträgen · Buchführungs-/ Beratungskosten · Werbung · Telefon / Fax / Porto · Büromaterial · Zinsen · Abschreibungen ·
Sonstiges
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Liquiditätsplan Liquidität ist die Fähigkeit des Unternehmens, fälligen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Im Liquiditätsplan werden den Ausgaben die Einnahmen, Liquiditätsreserven aus früheren Monaten und/oder entsprechender Kreditrahmen gegenübergestellt. Als wichtiges Kontrollinstrument sollte der Liquiditätsplan am Anfang monatlich erstellt werden, um drohende Fehlbeträge rechtzeitig zu erkennen. Bei Erstellung sind Arbeitsunterlagen der Kammern hilfreich. Muster eines Liquiditätsplans: 1. Verfügbare Mittel: Summe aus liquiden
Mitteln (wie Kasse, Bankguthaben, Sonstiges) und Einnahmen
(Umsatzerlöse, Darlehen, Privateinzahlungen, Sonstiges). Gehälter/Löhne · Sozialabgaben · Waren · Mieten · Verwaltung · Vertrieb · Steuern · Versicherungen · Zinsen · Tilgung · Sonstiges. |
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Reserve: Schlagen Sie auf den Gesamtkapitalbedarf der Positionen 1. bis 4. etwa 5 bis 10 % für Unvorhergesehenes auf. Sparsam, aber
nicht zu spärlich! Prüfen Sie
Einsparungsmöglichkeiten - sofern effektives Arbeiten und der Eindruck auf
Kunden nicht leiden - etwa
Der Finanzierungsplan
- "Eigenkapital schafft Sicherheit" Anlagevermögen / Erstes Warenlager Eigenkapital (Barmittel und Sachwerte wie Einrichtung und Kfz) Öffentliche Förderprogramme Hausbankdarlehen Privatdarlehen (Familie, Freunde) Sonstige Darlehen (z.B. Lieferantenkredit) und Zuschüsse Summe der Finanzierung Betriebsmittel
/ Lebenshaltungskosten zuzüglich:
Die
öffentlichen Förderprogramme
6. Formalitäten erledigen - "Form ist Ausdruck der Notwendigkeit" Keine Existenzgründung ohne Behördengänge und formelle Schritte. Nehmen Sie daher mit folgenden Stellen Kontakt auf: Gewerbeamt wegen der Gewerbeanmeldung: Jede selbständige, gewinnorientierte, fortgesetzte Tätigkeit ist Gewerbe und muss umgehend beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde angemeldet werden (hier gibt’s das Anmeldeformular). Über die Anmeldung werden informiert: Finanzamt, HWK oder IHK, Berufsgenossenschaft, Statistisches Landesamt und Registergericht. Finanzamt: wegen Fragebogen, Steuernummer; guten Kontakt pflegen, vom Sachbearbeiter und vom Steuerberater beraten lassen. HWK oder IHK: In einer dieser Kammern sind Sie Pflichtmitglied und müssen einen Beitrag zahlen; bei Handwerksbetrieb Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle stellen!
Berufsgenossenschaft
als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung: innerhalb einer Woche nach
Betriebseröffnung den Gewerbebetrieb anmelden! Krankenkasse: Bei Einstellung /Übernahme von Mitarbeitern die gesetzliche Krankenkasse oder Ersatzkasse bzw. Innungskrankenkasse benachrichtigen. Arbeitsamt: wegen Schlüsselzahlen, die für die Sozialversicherung etwaiger Mitarbeiter erforderlich sind. Steuerberater wegen Buchführungs- und Steuerpflichten. Gewerbeaufsichtsamt: Information über gewerberechtliche Auflagen der Betriebsstätte. Bauaufsicht: Bei Baumaßnahmen und Änderung der Nutzung baulicher Anlagen zuvor mit dem Bauamt der Kreisverwaltung klären, ob Baugenehmigung oder Nutzungsänderung erforderlich ist. Tipp: zuerst behördliche Genehmigung abwarten, dann investieren und Verpflichtungen eingehen!
Versorgungsunternehmen vor
Ort ansprechen, um Lieferverträge für Strom, Wasser und Gas abzuschließen. Qualifikations-, Sachkundenachweise: Trotz Gewerbefreiheit verlangt der Gesetzgeber in gewissen Fällen eine bestimmte Qualifikation in fachlicher und persönlicher Hinsicht, z.B. beim Handel mit Arzneimitteln, Lebensmitteln, Waffen, im Güterverkehr und Bewachungsgewerbe. Erkundigen Sie sich daher vor der Existenzgründung bei den berufsständischen Kammern! |
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