Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundsätzliches
Zielgruppe: An unseren Bildungsangeboten kann grundsätzlich jede Person ohne Rücksicht auf politische, religiöse oder weltanschauliche Zugehörigkeit sowie Abstammung, Nationalität, gesellschaftliche oder berufliche Stellung teilnehmen.
Veranstaltungsort: Die Kreisvolkshochschule ist Gast in den jeweiligen Veranstaltungshäusern und -räumen. Wir bitten die jeweilige Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen nicht gestattet.
Teilnahme/Erscheinen: Die Teilnehmenden sind gebeten, sich entsprechend der Veröffentlichung rechtzeitig zum Veranstaltungsbeginn beim entsprechenden Veranstaltungsort einzufinden.
Haftung: Die Kreisvolkshochschule des Rhein-Lahn-Kreises übernimmt für Schäden an Leben, Gesundheit und Eigentum der Lehrenden und Teilnehmenden keine Haftung.
Studienfahrten: Für die Durchführung einer Studienfahrt benötigen wir eine Mindestteilnehmerzahl. Falls diese nicht erreicht wird, kann die Kreisvolkshochschule (als Vermittler) oder der jeweilige Veranstalter von der Durchführung zurücktreten. Der Veranstalter der Studienfahrt wird bei Anmeldung bekannt gegeben.
Den Teilnehmenden wird empfohlen, sich gegen Unfälle, Krankheit und den Verlust von Reisegepäck zu versichern. Eine Haftung der KVHS oder des Veranstalters wird in diesem Bereich ausgeschlossen.
 
Kursgebühren
Gebühren für Kurse, Seminare und Workshop entrichten Sie bitte durch Erteilung einer einmaligen Einzugsermächtigung. Gebühren für Einzelveranstaltungen werden in der Regel bei Beginn der Veranstaltung bar kassiert.
Mit der Anmeldung wird die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Kursgebühr eingegangen, unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Veranstaltungen und etwaiger Ermäßigungswünsche.
Ermäßigungen von Kursgebühren können nur im Rahmen der Gebührensatzung der Kreisvolkshochschule gewährt werden, siehe auch Anmeldeformular.
Von Ermäßigungen ausgeschlossen sind Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, ebenso Prüfungsgebühren, Einzelvorträge, Studienreisen und Sonderveranstaltungen.
Bei Nichtzustandekommen von Bildungsangeboten werden die angemeldeten Personen benachrichtigt und ein Gebühreneinzug erfolgt nicht.
 
Zu den Bildungsangeboten / Veranstaltungen
Organisation: Kurse, Seminare und Workshops können in der Regel stattfinden, wenn Anmeldungen von mindestens acht Personen vorliegen. Bei weniger als acht Teilnehmenden kann ein Kurs nur bei Erhöhung der Kursgebühr zustande kommen.
Bitte melden Sie sich für Kurse, Seminare und Workshops mit unserem Anmeldeformular (siehe Programmheft bzw. im Internet www.rhein-lahn-info.de/kvhs) bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der jeweils zuständigen Außenstelle oder bei Angeboten der Geschäftsstelle bei der Geschäftsstelle an. In Ausnahmefällen kann eine telefonische Anmeldung erfolgen. Der Besuch von Vorträgen bedarf keiner vorherigen Anmeldung, ist aber telefonisch erwünscht.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Die Aufnahme in die Teilnehmerliste richtet sich nach dem Eingang der Anmeldungen. Sie erhalten von uns eine Benachrichtigung, wenn das Angebot ausgebucht ist oder nicht zustande kommt.
Eine Abmeldung von einer Veranstaltung bitte schriftlich bis spätestens zum Anmeldeschluss an die jeweilige Außenstelle bzw. Geschäftsstelle.
Personen, die sich verbindlich angemeldet haben und das Bildungsangebot ohne Abmeldung nicht wahrnehmen, müssen dennoch die volle Kursgebühr bezahlen, da gegebenenfalls andere Interessenten abgewiesen werden mussten. Nur in begründeten Einzelfällen mit entsprechendem Nachweis ist eine Rückzahlung möglich.
Teilnahmebestätigungen können auf Anfrage ausgestellt werden, wenn mindestens zwei Drittel eines Kurses tatsächlich von der betreffenden Person besucht wurden.
Kosten / Gebühren: Materialkosten, die bei einigen Kursen und Workshops entstehen können, sind in den Kursgebühren nicht enthalten.