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Ärzte müssen Borreliosefälle melden

Nr. 198 – 25. August 2011 / Rhein-Lahn-Kreis.
Insgesamt 75 Borreliosefälle wurden seit 1. Juli im Rhein-Lahn-Kreis registriert. Diese Zahl gab jetzt die Kreisverwaltung bekannt. Hintergrund ist: Seit 30. Juni gilt für die durch Zecken übertragene Krankheit Borreliose in Rheinland-Pfalz eine Meldepflicht. Das heißt: Ärzte müssen der Kreisverwaltung (Abteilung Gesundheitswesen) in anonymisierter Form eine Meldung über das Auftreten der Krankheit machen. Das Land will damit die bislang unzureichende Datenlage zur Borreliose verbessern, um auf dieser Basis gezielt Schutz- und Präventionsmaßnahmen ergreifen zu können. Die anonymisierte Meldung an die Abteilung Gesundheitswesen der Kreisverwaltung umfasst nur das Geschlecht der Patienten (männlich/weiblich), das Geburtsjahr, die ersten drei Ziffern der Postleitzahl, die Symptome und ob ein Zeckenbiss Ursache war. Rheinland-Pfalz ist erstes westdeutsches Bundesland, das die Meldepflicht einführt. Die Daten werden dann ans Robert Koch-Institut weitergeleitet.





 
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