Bauen, Kaufen oder Modernisieren?
Soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Fördermittel für das Programmjahr 2011
freigegeben.
Den Kauf, den Bau und den Ersatzneubau (Abriss mit Wiederaufbau) von
Wohngebäuden und Wohnungen zur Selbstnutzung unterstützt das Land
Rheinland-Pfalz mit zinsverbilligten Darlehen. Hierfür muss zunächst eine
Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung
beantragt werden (Hausbankenverfahren). Wesentlich für den Erhalt dieser
Förderbestätigung ist die Einhaltung einer angemessenen Wohnflächengröße und die
Höhe des Haushaltseinkommens. Das Haushaltseinkommen wird von der Förderstelle
aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen und deren Jahresbruttoeinkünfte gemäß
dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ermittelt. Nach Erhalt der Förderbestätigung
ist diese im Original dem finanzierenden Kreditinstitut (z. B. Hausbank)
vorzulegen, damit das zinsverbilligte Darlehen bei der Landestreuhandbank
Rheinland-Pfalz (LTH-Bank) in Mainz beantragt werden kann.
Sind Modernisierungsarbeiten notwendig, können – ggfls. auch im Anschluss an den
Kauf - Mittel aus dem Modernisierungsprogramm beantragt werden. Der
Förderkatalog für ein Modernisierungsdarlehen umfasst eine Vielzahl von
Maßnahmen. Die Höhe des zinsverbilligten Darlehens (ab 10.000 Euro
Investitionsvolumen) kann bis zu 460 Euro pro Quadratmeter förderfähiger
Wohnfläche, höchstens jedoch in Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten,
betragen. Für die selbst genutzte Wohnung ist ebenfalls zunächst die
erforderliche Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis- oder
Stadtverwaltung zu beantragen.
Alternativ zum Modernisierungsdarlehen gibt es die Möglichkeit der
Zuschussförderung bei einer Gesamtinvestition zwischen 2.000 und maximal 10.000
Euro pro Wohnung. Maßnahmen zur Einsparung von Energie (Wärmedämmung), Ersatz
vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung (z. B. Fenster, Heizung), Nutzung
alternativer und regenerativer Energien (z. B. Solaranlage), bauliche Maßnahmen
für behinderten- oder seniorengerechtes Wohnen und Einbau eines Aufzuges, können
mit einem Zuschuss von maximal 2.500 Euro je Förderempfänger und Jahr gefördert
werden. Bei der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum ist ebenfalls
das Haushaltseinkommen zu beachten. Soll eine bestehende, vermietete Wohnung
modernisiert werden, ist vor und insbesondere nach Abschluss der Arbeiten die
anfängliche Kaltmiete (im Rhein-Lahn-Kreis von 4,65 € / m²) festgelegt. Über den
Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses entscheidet allein die jeweils
zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung (Behördenverfahren).
Annahmeschluss für alle Förderanträge bei der jeweiligen Förderstelle ist der
31.12.2011.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen sind auch auf der Internetseite
www.lth-rlp.de zu finden.
Auskünfte für die Förderung von Objekten im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie
bei der Förderstelle der
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises,
Ref. 60/5,
Insel Silberau 1,
56130 Bad Ems
Ihre Ansprechpartner sind:
Herr Jörg Vesper
Tel.: 02603-972-254, Fax: 02603-972-6254, E-Mail: joerg.vesper@rhein-lahn.rlp.de
(gesamtes Kreisgebiet außer Verbandsgemeindeverwaltung Diez und Stadtverwaltung
Lahnstein)
Herr Christoph Borel-Jaquet
Tel.: 02603-972-260, Fax: 02603-972-6260, E-Mail: christoph.borel-jaquet@rhein-lahn.rlp.de
(Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Diez)