Bauen, Kaufen oder Modernisieren?
Soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat die Fördermittel für das Programmjahr 2011 freigegeben.


Den Kauf, den Bau und den Ersatzneubau (Abriss mit Wiederaufbau) von Wohngebäuden und Wohnungen zur Selbstnutzung unterstützt das Land Rheinland-Pfalz mit zinsverbilligten Darlehen. Hierfür muss zunächst eine Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung beantragt werden (Hausbankenverfahren). Wesentlich für den Erhalt dieser Förderbestätigung ist die Einhaltung einer angemessenen Wohnflächengröße und die Höhe des Haushaltseinkommens. Das Haushaltseinkommen wird von der Förderstelle aus der Anzahl der Haushaltsangehörigen und deren Jahresbruttoeinkünfte gemäß dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ermittelt. Nach Erhalt der Förderbestätigung ist diese im Original dem finanzierenden Kreditinstitut (z. B. Hausbank) vorzulegen, damit das zinsverbilligte Darlehen bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH-Bank) in Mainz beantragt werden kann.

Sind Modernisierungsarbeiten notwendig, können – ggfls. auch im Anschluss an den Kauf - Mittel aus dem Modernisierungsprogramm beantragt werden. Der Förderkatalog für ein Modernisierungsdarlehen umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen. Die Höhe des zinsverbilligten Darlehens (ab 10.000 Euro Investitionsvolumen) kann bis zu 460 Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, höchstens jedoch in Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten, betragen. Für die selbst genutzte Wohnung ist ebenfalls zunächst die erforderliche Förderbestätigung bei der jeweils zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu beantragen.

Alternativ zum Modernisierungsdarlehen gibt es die Möglichkeit der Zuschussförderung bei einer Gesamtinvestition zwischen 2.000 und maximal 10.000 Euro pro Wohnung. Maßnahmen zur Einsparung von Energie (Wärmedämmung), Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung (z. B. Fenster, Heizung), Nutzung alternativer und regenerativer Energien (z. B. Solaranlage), bauliche Maßnahmen für behinderten- oder seniorengerechtes Wohnen und Einbau eines Aufzuges, können mit einem Zuschuss von maximal 2.500 Euro je Förderempfänger und Jahr gefördert werden. Bei der Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum ist ebenfalls das Haushaltseinkommen zu beachten. Soll eine bestehende, vermietete Wohnung modernisiert werden, ist vor und insbesondere nach Abschluss der Arbeiten die anfängliche Kaltmiete (im Rhein-Lahn-Kreis von 4,65 € / m²) festgelegt. Über den Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses entscheidet allein die jeweils zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung (Behördenverfahren).
Annahmeschluss für alle Förderanträge bei der jeweiligen Förderstelle ist der 31.12.2011.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen sind auch auf der Internetseite www.lth-rlp.de  zu finden.

Auskünfte für die Förderung von Objekten im Rhein-Lahn-Kreis erhalten Sie bei der Förderstelle der

Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises,
Ref. 60/5,
Insel Silberau 1,
56130 Bad Ems

Ihre Ansprechpartner sind:

Herr Jörg Vesper
Tel.: 02603-972-254, Fax: 02603-972-6254, E-Mail: joerg.vesper@rhein-lahn.rlp.de
(gesamtes Kreisgebiet außer Verbandsgemeindeverwaltung Diez und Stadtverwaltung Lahnstein)

Herr Christoph Borel-Jaquet
Tel.: 02603-972-260, Fax: 02603-972-6260, E-Mail: christoph.borel-jaquet@rhein-lahn.rlp.de
(Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeindeverwaltung Diez)