Ob London, Edinburgh, Liverpool oder Belfast: Beliebte Orte, die sich immer wieder anbieten, wenn man einen mehrtägigen Städtetrip plant. Doch wer in das Vereinigte Königreich reist, der muss sich zuvor registrieren. Aber auch dann, wenn man im britischen Überseegebiet unterwegs ist?
Zum aktuellen Zeitpunkt benötigt man für die Einreise in das Vereinigte Königreich, dazu gehören England, Wales, Schottland und Nordirland, eine elektronische Einreisegenehmigung – kurz: ETA. Anders sieht es aus, wenn man seinen Urlaub in autonomen Gebieten verbringt: Für Isle of Man (Irische See), die Kanalinseln (Guernsey und Jersey) und Gibraltar gelten andere Regeln bzw. ist hier keine ETA-Registrierung erforderlich.
Ein Highlight vieler Kreuzfahrten: Gibraltar
Wer Gibraltar hört, denkt sofort an den Affenberg. Außer, es handelt sich um einen Glücksspieler. In diesem Fall wird man wohl zuerst an die Glücksspielbehörde denken, die Lizenzen austeilt. Denn Bewertungen von Casinos ohne eine deutsche Lizenz, die stattdessen mit einer Lizenz aus Gibraltar operieren, sind in vielen Fällen positiv. Vor allem gelten bei einer Lizenz aus Gibraltar auch nicht die strengen Einzahlungslimits von 1.000 Euro pro Monat bzw. gibt es auch kein OASIS, LUGAS und keinen Maximaleinsatz von 1 Euro pro Runde.
Viele Kreuzfahrtschiffe steuern Gibraltar im Zuge von Mittelmeerkreuzfahrten rund um Ibiza, Mallorca oder Barcelona an. Das deshalb, weil es der ideale Hafen ist, um ein paar Stunden in einem Land zu verbringen, in das man im Regelfall nicht reist. Gibraltar hat gerade einmal eine Fläche von 6,5 km² – hier leben 34.500 Einwohner.
Wer nach Gibraltar reist, benötigt aktuell keine ETA-Registrierung. Diese benötigt man für das Vereinigte Königreich. Doch worauf ist hier zu achten?
ETA-Registrierung: Worauf Deutsche bei der Einreise achten müssen
Seit dem 2. April 2025 brauchen Reisende aus Deutschland nicht nur einen gültigen Reisepass, sondern auch eine elektronische Einreisegenehmigung. Auch Babys und Kinder brauchen die elektronische Einreisegenehmigung. Die ETA-Registrierung ist für jeden Reisenden unabhängig von seiner Einreiseart, also Flug, Bahn oder Fähre, durchzuführen. Wer in Großbritannien umsteigt und in ein anderes Land fliegt, braucht keine ETA, solange nicht der Transitbereich des Flughafens verlassen wird.
Zu beachten ist, dass die ETA-Registrierung nur online funktioniert und ausschließlich in englischer Sprache durchgeführt werden kann. Entweder über das Portal der Regierung oder über die offizielle ETA-App. Hier sind dann persönliche Daten anzugeben: Hat der Einreisende einen Job, gab es jemals eine strafrechtliche Verurteilung oder war man irgendwann in eine terroristische oder kriminelle Handlung verwickelt? Zudem sind zwei digitale Fotos hochzuladen. Ein Foto vom Reisepass sowie ein Porträtfoto des Einreisenden, das nicht älter als drei Monate sein darf.
Bis der Antrag genehmigt wird, können drei Werktage vergehen. Das heißt, wer in das Vereinigte Königreich reisen möchte, sollte rechtzeitig den Antrag stellen, damit dieser auch rechtzeitig zur Einreise fertig bearbeitet wurde. Die Genehmigung erhält man per E-Mail. Im Zuge des Check-In-Vorgangs überprüft dann die Airline, ob eine ETA-Genehmigung vorliegt. Die Gültigkeit der ETA-Registrierung beträgt zwei Jahre. Das heißt, wurde die ETA-Genehmigung ausgestellt, kann man ab diesem Zeitpunkt für zwei Jahre so oft ins Vereinigte Königreich reisen wie man will.
ETA-Genehmigung kostet 20 Euro
Zum 9. April hat die britische Regierung die Gebühren erhöht. Pro Person kostet die ETA-Registrierung 16 Pfund, das sind um die 20 Euro. Davor lag der Preis für die ETA-Registrierung bei 10 Pfund. Auch wenn es bereits einige private, kommerzielle Internetseiten gibt, die die Beantragung der ETA für die Reisenden übernehmen, sollte man dennoch direkt über die App oder das Portal der Regierung einen Antrag stellen. Denn über Dritte können hohe Zusatzkosten anfallen.
Die Gebühren für die ETA-Genehmigung können problemlos mit der Kreditkarte bezahlt werden.